Gentechnik-Kennzeichnungspflicht
Es gibt zwar die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden, das hilft uns aber in vielen Fällen nicht weiter. Nur wenn der gentechnisch manipulierte Organismus (GVO) — Pflanze, Tier oder Mikroorganismus — im Lebensmittel direkt enthalten ist, muss es am Produkt angeführt werden. Stoffe, die durch gentechnisch veränderte Organismen hergestellt werden, oder Produkte (Milch, Fleisch, Eier,...) von Tieren, die mit gv-Futtermitteln gefüttert wurden, müssen jedoch nicht deklariert werden.